STRAFRECHT

Das Strafrecht befasst sich mit Handlungen, die für die Gesellschaft als schädlich angesehen werden. Diese Handlungen werden vom Gesetzgeber daher unter Strafe gestellt. Hier wird auf zwei Dinge Bezug genommen, zum einen auf die Rechtsgüter des Einzelnen und zum anderen die Rechtsgüter der Gemeinschaft.

Die Rechtsgüter des Einzelnen umfassen die höchstpersönlichen Güter, wie sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit und die nicht höchstpersönlichen Güter, wie sein Eigentum und Vermögen.

Die Rechtsgüter der Gemeinschaft umfassen z.B. den Frieden und die öffentliche Ordnung.

Ziel ist der Erhalt des Rechtfriedens.

Unter den nachfolgenden Stichwörtern wie Anklage, Nebenklage, Ermittlungsverfahren, Strafverteidigung und Pflichtverteidigung, Berufung und Revision sowie Jugendstrafrecht erfahren Sie mehr über dieses Rechtsgebiet und unsere Leistungen als Rechtsanwaltskanzlei.

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