VERKEHRSUNFALLRECHT

Das Verkehrsunfallrecht gehört zum Verkehrszivilrecht, weil es um die Rechtsbeziehung zwischen zwei Bürgern geht. Bei einem Verkehrsunfall handelt es sich i.d.R. um ein von den beteiligten Personen nicht gewolltes, plötzliches Ereignis im Straßenverkehr. Sollte es gewollt sein, dann hält das Verkehrsunfallrecht besonders hohe Sanktionen bereit, die strafrechtlich geahndet werden.

Ein Verkehrsunfall führt regelmäßig zu einem nicht belanglosen Sachschaden oder sogar zu einem Personenschaden. Bei einem Verkehrsunfall in Folge eines Verkehrsverstoßes kommen auf den Verursacher je nach Schwere des Verstoßes zugleich auch ein Bußgeld, Punkte und Führerschein­entzug zu.

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Unfallgegner/n und Versicherung/en, ziehen auf Wunsch entsprechende Gutachter hinzu, und vertreten Sie ebenso vor Gericht.