Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst die Gesetze zur Erwerbs­tätigkeit. Die verschiedenen Gebiete sind Individual­arbeitsrecht, Kollektiv­arbeitsrecht und Arbeitnehmer­schutz.

ARBEITSRECHT

Unser Leistungsumfang im Arbeitsrecht beginnt bei der Erstellung neuer Arbeitsverträge und der fallspezifischen Prüfung bestehender Arbeitsverträge. So wie sich über die Jahre die Arbeitswelt verändert, verändern sich auch die Erfordernisse für die Vertragsgestaltung. Wir raten daher allen Arbeitgebern zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Vertragsstandards und individuellen Detailprüfung. Arbeitnehmer sollten sich vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages stets mit dessen Inhalt im Detail auseinandersetzen und fachkundigen Rat einholen. unsere Mandantschaft zielführend aktiv werden.

Typische Themenfelder in diesem Rechtsgebiet sind insbesondere Leistungs­verpflichtung, Arbeits­zeitregelung, Kurzarbeit, Urlaubsanspruch, Vergütungs­anspruch, Datenschutz, Geschäfts- und Betriebs­geheimnisse, Nebentätigkeitsverbot, Vertragsstrafen und Schadenersatz, Wettbewerbsverbot, Arbeit­nehmererfindung, Zwischenzeugnis, Abmahnung, ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag und Abfindung.

Als Kanzlei verfügen wir über einen langjährigen und umfangreichen Erfahrungsschatz in der Vertretung von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern. Mit dem fachspezifischen Wissen zum Arbeitsrecht und dem Verständnis der Interessenlage beider Seiten können wir so für unsere Mandantschaft zielführend aktiv werden.

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