Opferschutz

Der Opferschutz dient zur Verbesserung der Stellung von Opfern oder Zeugen durch Schutzmaßnahmen.

OPFERSCHUTZ

In der Gesetzgebung sind nicht nur die Strafen für Täter, sondern zugleich auch Regelungen zur Verbesserung der Stellung von Opfern und Zeugen verankert. Dies wird durch vielfältige Schutzrechte und Schutzmaßnahmen wie z.B. Näherungs- und Kontaktverbote erreicht. Aber auch Entschädi­gungen oder das Recht zur Strafanzeige sind darin enthalten.

Das Näherungs- und Kontaktverbot kann erwirkt werden, wenn bereits körperliche oder ähnliche Schädigungen stattfanden und erneut zu befürchten sind. Entschädigungen bezeichnen den sogenannten Schadensersatz oder auch das Schmerzensgeld. Wenn eine Schädigung stattgefunden hat, kann der Täter vom Opfer verklagt werden, um eine Entschädigung zu erlangen. Eine Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Wenngleich dies direkt bei der Polizei erfolgen kann, ist es manchmal jedoch sinnvoller oder notwendig, einen schriftlichen Strafantrag über einen Anwalt zu stellen.

Als Anwaltskanzlei mit weiblichen, wie männlichen Berufsträgern und langjähriger Berufspraxis sind wir uns der Sensibilität und besonderen Bedeutung des Opferschutzes und seiner Herbeiführung vollumfänglich bewusst. Gern unterstützen wir Sie daher auch bei dieser Problemstellung.

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