Opferschutz
Unter Opferschutz versteht man die Verbesserung der Stellung von Opfern oder Zeugen durch entsprechende Schutzmaßnahmen wie z.B. Näherungs- und Kontaktverbote im Falle von Stalking.
Opferschutz
Der Opferschutz dient zur Verbesserung der Stellung von Opfern oder Zeugen durch Schutzmaßnahmen.
OPFERSCHUTZ
In der Gesetzgebung sind nicht nur die Strafen für Täter, sondern zugleich auch Regelungen zur Verbesserung der Stellung von Opfern und Zeugen verankert. Dies wird durch vielfältige Schutzrechte und Schutzmaßnahmen wie z.B. Näherungs- und Kontaktverbote erreicht. Aber auch Entschädigungen oder das Recht zur Strafanzeige sind darin enthalten.
Das Näherungs- und Kontaktverbot kann erwirkt werden, wenn bereits körperliche oder ähnliche Schädigungen stattfanden und erneut zu befürchten sind. Entschädigungen bezeichnen den sogenannten Schadensersatz oder auch das Schmerzensgeld. Wenn eine Schädigung stattgefunden hat, kann der Täter vom Opfer verklagt werden, um eine Entschädigung zu erlangen. Eine Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Wenngleich dies direkt bei der Polizei erfolgen kann, ist es manchmal jedoch sinnvoller oder notwendig, einen schriftlichen Strafantrag über einen Anwalt zu stellen.
Als Anwaltskanzlei mit weiblichen, wie männlichen Berufsträgern und langjähriger Berufspraxis sind wir uns der Sensibilität und besonderen Bedeutung des Opferschutzes und seiner Herbeiführung vollumfänglich bewusst. Gern unterstützen wir Sie daher auch bei dieser Problemstellung.
IHRE ANWÄLTIN FÜR DIESES RECHTSGEBIET
THEMENGEBIETE
Folgend finden Sie alle Themengebiete des Opferschutzes.
Stalking
Stalking ist das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, die dadurch psychisch oder körperlich geschädigt werden kann. Die juristische Bezeichnung…
Strafanzeige
Eine Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich selbst oder durch einen Rechtsanwalt bei der Polizei, bei einer Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten erstattet werden.
Ein Kontakt- und Näherungsverbot können wir für Sie erwirken, wenn bereits eine Körperverletzungshandlung oder ähnliche Schädigung stattgefunden hat und es zu…
Entschädigung
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, können unter Umständen vom Täter Entschädigung für die Tat in Form von Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.
VERWANDTE THEMENGEBIETE
HILFREICHES
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