Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten bezeichnen ordnungswidrige, vorwerfbare Handlungen. Sie sind somit kleinere Gesetzesverstöße, ohne kriminellen Inhalt. Sie werden gemäß dem Ordnungswidrigkeitenrecht zumeist mit einer Geldbuße geahndet.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten sind kleinere Gesetzesverstöße und werden meist mit einer Geldbuße geahndet.
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Ordnungswidrigkeiten bezeichnen ordnungswidrige, vorwerfbare Handlungen. Sie sind somit kleinere Gesetzesverstöße, ohne kriminellen Inhalt. Sie werden gemäß dem Ordnungswidrigkeitenrecht zumeist mit einer Geldbuße geahndet.
Als Anwaltskanzlei vertreten wir Ihre Interessen und prüfen, ob und in welcher Form Sie gegen eine von der jeweiligen Behörde gegen Sie verhängte Geldbuße oder ausgesprochene Verwarnung mit/ohne Verwarnungsgeld vorgehen können.
Rotlichtverstöße gelten nicht nur für Autofahrer. Auch Fußgänger oder Fahrradfahrer, die bei Rot über eine Ampel gehen oder fahren, begehen eine Ordnungswidrigkeit.
IHR ANWALT FÜR DIESES RECHTSGEBIET
THEMENGEBIETE
Folgend finden Sie alle Themengebiete der Ordnungswidrigkeiten.
Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und wird je nach Höhe der Überschreitung mit einem…
Abstandsverstoß
Ein Abstandsverstoß gilt ebenfalls als Ordnungswidrigkeit, da jeder Verkehrsteilnehmer einen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten muss, damit ein…
Rotlichtverstoß
Einen Rotlichtverstoß können Sie dem Auto oder mit einem anderen Fahrzeug, aber auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad, begehen. Haben Sie eine rote Ampel überfahren, ist es entscheidend,…
Handy am Steuer
Die Benutzung eines Handys am Steuer ist ohne die gleichzeitige Verwendung einer entsprechenden Freisprecheinrichtung verboten; Verstöße werden entsprechend sanktioniert.
Alkohol und/oder Drogen am Steuer
Sind Sie kein Fahranfänger mehr und über 21 Jahre alt, ist das Führen von Kraftfahrzeugen bis 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration nicht strafbar. Ab 0,3 Promille…
Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten
Im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr, sei es als Arbeitnehmer oder Selbständiger, gelten bereits ab 2,8 t zul. Gesamtmasse des Fahrzeuges für den Fahrer Lenk- und Ruhezeiten.
VERWANDTE THEMENGEBIETE
HILFREICHES
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Es gibt Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Damit wir uns beim Erstgespräch auf das wesentliche Anliegen fokussieren können, finden Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen.