Das Erbrecht regelt das Vorgehen mit dem Vermögen eines Verstorbenen. Es gibt die Möglichkeit von Verfügungen, wie ein Testament oder einen Erbvertrag.
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Das Erbrecht regelt das Vorgehen mit dem Vermögen eines Verstorbenen. Es gibt die Möglichkeit von Verfügungen, wie ein Testament oder einen Erbvertrag.
Im Erbrecht ist geregelt, was mit dem Vermögen – positiv wie negativ – eines Verstorbenen per Gesetz passiert, wenn der Erblasser (Vererbende) zu Lebzeiten keine besonderen Verfügungen darüber getroffen hat. Solche Verfügungen können im Vollbesitz der geistigen Kräfte – ab dem 16. Lebensjahr – jederzeit vor dem Tode durch ein Testament oder auch einen Erbvertrag getroffen werden.
Insbesondere für Unternehmer oder vermögende Privatpersonen, die Ihre Liebsten oder das Liebste nach ihrem Tode adäquat versorgt sehen wollen, macht es daher Sinn, zu Lebzeiten entsprechende Regelungen zu treffen und diese auch von Zeit zu Zeit auf ihre Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit zu überprüfen.
Aber auch bereits zu Lebzeiten kann man frei über sein Vermögen verfügen und künftigen Erben durch eine Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen bzw. Vermögensteile übertragen.
In den nachfolgenden Stichworten wie gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche und Schenkungsvertrag erfahren Sie mehr zu den Inhalten des Rechtsgebietes und wie wir Sie hier als Rechtsanwälte unterstützen können. Eine eventuell erforderliche oder gewünschte Beurkundung kann stets nur durch einen Notar erfolgen.
Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1924 ff. BGB geregelt. Als Erben erster Ordnung gelten erst einmal nur die eigenen Abkömmlinge (Kinder), lebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sind nach dem Gesetz stets nur Miterben!
Vor diesem Hintergrund informieren und beraten wir zu den gesetzlichen Standards und individuellen Möglichkeiten zur Gestaltung der eigenen Erbfolge.
THEMENGEBIETE
Testament
Ein Testament ist die einseitig vom Erblasser vorgenommene Verfügung, wie sein Vermögen nach seinem Tode aufgeteilt werden soll.
Vermächtnis
In einem Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser auch ein Vermächtnis verankern. Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines ganz bestimmten Vermögensvorteils (Gegenstand…
Erbvertrag
Im sogenannten Erbvertrag können vertraglich Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod getroffen und so von der gesetzlichen…
Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn der Erblasser selbst keine Aufteilung seines Erbes auf einzelne Erben vorgenommen hat und daher das Erbe gemeinschaftlich anfällt (§ 2032 BGB). Die…
Pflichtteilansprüche
Grundsätzlich kann jeder Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung gesetzlich erbberechtigte Erben enterben. Das gilt zweifelsfrei auch für Ehepartner oder Kinder.
Schenkungsvertrag
Im Volksmund auch „mit warmen Händen geben“ genannt, ist eine Schenkung zu Lebzeiten an gesetzlich Erbberechtigte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge häufig auch ein…
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